Nachrichten

Ist mein Pferd ein Schlachttier oder nicht?!

21.10.2015

Fast alle Pferdebesitzer wünschen keine Schlachtung ihres Pferdes für den menschlichen Verzehr.

Dennoch sind viele Pferde laut Equidenpass als Schlachtpferd eingetragen. Dies ist den meisten Pferdebesitzern nicht bewusst.

Was es bedeutet wenn das Pferd den Status eines Schlachttieres hat und wie man den Status des Pferdes ändern kann lesen Sie hier:

Wichtige Informationen zum Status Ihres Pferdes und den damit verbundenen Auflagen

Fast alle Pferdebesitzer wünschen keine Schlachtung ihres Pferdes für den menschlichen Verzehr. Dennoch sind viele Pferde laut Equidenpass als Schlachtpferd eingetragen. Dies ist den meisten Pferdebesitzern nicht bewusst.

Es ist allerdings sehr wichtig, sich mit dem Tod seines Pferdes auseinanderzusetzen, denn das Pferd gilt, wie z. B. das Schwein oder Rind, per Gesetz als Nutztier. In vielen Ländern, so auch in Deutschland, wird Pferdefleisch von Menschen gegessen. Gibt man dem Pferd Medikamente, kann der Genuss des Pferdefleisches vom behandelten Pferd schädlich sein. Um die Menschen zu schützen, kontrolliert der Staat alle Medikamente, die in Lebensmittel -wie Pferdefleisch – gelangen können.

Wann ist mein Pferd ein „Nicht-Schlachttier“?

Jedes Pferd muss über einen Equidenpass (Pferdepass) verfügen. Dieser Pass muss immer beim Pferd sein, so auch bei Transporten. Jeder Pass, auch ausländische Pässe, verfügen über einen Anhang „Arzneimittelbehandlung“. In diesem Anhang kann unter Teil II das Pferd zum „Nicht-Schlachttier“ erklärt werden. Das Pferd hat dann einen Status eines „Nicht-Schlachttieres“, wenn dem Tierarzt der Pass vorliegt und der Anhang in Teil II korrekt ausgefüllt ist.

Was bedeutet der Status „Schlachttier“ und was passiert, wenn in dem Pass nichts eingetragen ist?

Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihr Pferd als Schlachttier eintragen zu lassen, dann müssen alle Medikamente im Pferdepass eingetragen werden und zusätzlich muss der behandelnde Tierarzt Ihnen einen Anwendungs- und Abgabebeleg aushändigen. Somit kann der Schlachter prüfen, ob die Wartezeit für mögliche Medikamente im Körper des Pferdes abgelaufen ist und das Pferd überhaupt schlachtbar ist. Sollte im Equidenpass nichts eingetragen sein, gilt das Pferd für den behandelnden Tierarzt als Schlachtpferd und er muss alle notwendigen Maßnahmen durchführen. Wenn Sie den Status Ihres Pferdes gerne dauerhaft ändern möchten, dann müssen Sie Teil II des Anhangs „Arzneimittelbehandlung“ ausfüllen und bestätigen lassen. Ist der Status einmal geändert, dann kann dies nicht wieder rückgängig gemacht werden.

Ich habe einen Notfall und keinen Equidenpass oder keinen Arzneimittelanhang?

Grundsätzlich sollte dies nicht sein und falls Sie von der Polizei kontrolliert werden, dann kann es teuer werden. Auch als Tierarzt haben wir ein Problem, da wir das Pferd nicht behandeln dürfen wenn es keinen Pass hat. Um dennoch im Notfall behandeln zu können, müssen Sie uns eine Erklärung zur Statusfeststellung Ihres Pferdes und zu den rechtlichen Konsequenzen unterschreiben. Danach können wir Ihr Pferd als Schlachtpferd behandeln – also mit Einschränkungen! Den gesetzlich notwendigen Anwendungs- und Abgabebeleg erhalten Sie von uns im Anschluss der Behandlung. Alle diese Formulare sind mit Gebühren verbunden (s.u.). Bei Kontrollen durch die Behörden müssen wir diese Formulare vorlegen und in der Konsequenz könnte es sein, dass auch Ihr Pferdepass durch die Behörde vor Ort kontrolliert wird. Bei der FN – Reiterliche Vereinigung können Sie einen gültigen Pferdepass beantragen.

Habe ich durch den Status „Nicht-Schlachttier“ Nachteile?

Durch den Status als „Nicht-Schlachttier“ haben Sie aus unserer Sicht keine Nachteile, jedoch sollte das jeder für sich entscheiden. Das Pferd darf auf keinen Fall für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden. Somit muss auch für eine Euthanasie bzw. eine Tötung ein triftiger Grund bestehen, z. B. ein schweres chronisches Leiden.

Wodurch werden die Mehrkosten bei einem „Schlachttier“ verursacht?

Durch das Gesetz ist es vorgeschrieben, dass wir genauestens Buch führen über die beim Schlachttier eingesetzten Medikamente. Diese müssen teilweise einzeln im Pferdepass eingetragen werden. Des Weiteren wird pro Behandlung das Ausfüllen in dem Anwendungs- und Abgabebeleg (AUA-Beleg) notwendig. Diese AUA-Belege müssen wir auch 5 Jahre aufheben. Da dies in Abhängigkeit vom Behandlungsumfang sehr aufwendig und umfangreich sein kann, fallen hierfür Extragebühren an.

Gebührenliste der sogenannten „Schlachttier-Gebühren“ (Angaben netto):

Ausfüllen der Statusfeststellung (GOT 102)
6,00 €
Eintragungen in den Pferdepass (GOT 102), pro Medikament
6,00 €
Abgabe- und Anwendungsbeleg (GOT 102), pro Formular
6,00 €

 

Durch die Kontrollbehörden wurden wir noch einmal auf die strikte Einhaltung der Dokumentationspflicht hingewiesen. Somit müssen wir in Zukunft diesen Aufwand ohne jegliche Einschränkungen oder Ausnahmen durchführen. Daher möchten wir Ihnen nahelegen, dass Sie den Equidenpass Ihres Pferdes immer bei Ihrem Pferd aufbewahren und dass Sie sich – wenn möglich – für den Status eines „Nicht-Schlachttieres“ entscheiden.

Das Team von Equine Health Care

Nachrichten
durchsuchen

Letzte
Nachrichten

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner