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Behandlung von Fohlen ohne Equidenpass

20.12.2017

Liebe Kunden,

seit dem 19.12.2017 ist ein Verfahren zur Behandlung von Fohlen ohne Equidenpass in Kraft getreten.

Im Normalfall ist jedes Pferd ein Lebensmittel lieferndes Tier, es sei denn, dies wird in Abschnitt II Teil II im Equidenpass unwiderruflich anders festgelegt. Pferde bei denen kein Equidenpass vorliegt, müssen ebenfalls als Lebensmittel liefernde Tiere behandelt werden.

Nun muss natürlich nach der Geburt eines Fohlens erst der Equidenpass bei der FN oder dem jeweiligen Zuchtverband beantragt werden. Somit ist ein Fohlen immer erstmal, im Falle einer Krankheit, als Lebensmittel lieferndes Tier zu behandeln. Zusätzlich dürfen keine Wirkstoffe aus der sogenannten „Positivliste“ angewendet werden (Eine Liste von Medikamenten, die für Lebensmittel liefernde Equiden zugelassen ist unter Einhaltung einer generellen Wartezeit von 6 Monaten.), da die Anwendung dieser Medikamente im Equidenpass nachgehalten werden muss. Hierdurch sind die Behandlungsmöglichkeiten extrem eingeschränkt und im schlimmsten Fall bliebe nur die Euthanasie aus Tierschutzgründen.

Um diese Regelungslücke erstmal zu schließen, wird für NRW nachfolgendes Verfahren festgelegt:

Es wurde in der HIT-Equidendatenbank ein neue Erfassungsmaske für Fohlen angelegt, in welcher kritische Behandlungen und Notfallkennzeichungen durch den Tierarzt / die Tierärztin dokumentiert werden müssen.

Im Falle einer Erkrankung des Fohlens bekommt dieses einen Chip durch den Tierarzt / die Tierärztin eingesetzt.

a. Transponder für Fohlen bereits zugestellt (dies gilt nicht für NRW):

Betrifft Besitzer, die einen sogenannten „Jahresbedarf“ vorab bestellt haben. In der HIT-Equidendatenbank liegen die Daten mit der Betriebsregistriernummer bereits vor. Wenn das Fohlen noch nicht mit dem Chip gekennzeichnet ist, wird dieser zur Behandlung mitgebracht und durch den Tierarzt / die Tierärztin eingesetzt. Es werden in diesem Fall nur noch die Arzneimittelanwendungen und den Lebensmittelstatus durch den Tierarzt / die Tierärztin in der HIT-Equidendatenbank gemeldet.

b. Kein Transponder vorhanden (dies gilt für NRW):

In manchen Bundesländern werden nur Transponder ausgegeben für bereits geborene Fohlen. Der Tierarzt / die Tierärztin kann ein sogenanntes Notfallset mit Transpondern bei der FN bestellen. Das Fohlen wird mit dem Notfall-Transponder gekennzeichnet, das Fohlen wird beschrieben und das Diagramm sowie das Antragsformular für den Equidenpass wird ausgefüllt und zur FN geschickt. Die relevanten Medikamente, die Zuteilung des Transponders an den Halter und der Lebensmittelstatus werden in der HIT-Equidendatenbank eingepflegt.

Der Tierhalter beantragt ohne Verzögerung den Equidenpass bei der FN oder dem Zuchtverband. Hierbei muss die Nummer des verwendeten Transponders auf den Antrag übertragen werden. Die FN erstellt den Pass unter Berücksichtigung der schon angegebenen Daten aus der HIT-Equidendatenbank und schickt diesen zurück zum Tierarzt / zur Tierärztin zur Überprüfung und zur Unterschrift. Der Tierarzt / die Tierärztin leiten den Pass weiter an den Tierhalter / die Tierhalterin. Bei Umwidmung zum „Nicht-Schlachtpferd“ muss der Tierhalter / die Tierhalterin noch unterschreiben.

 

 

 

 

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