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Neuer Röntgenleitfaden 2018

17.01.2018

Liebe Kunden,

mit Beginn des neuen Jahres ist ein neuer Röntgen-Leitfaden als Interpretationshilfe zur Beurteilung von Röntgenbildern im Rahmen einer Kaufuntersuchung für Tierärzte und Tierärztinnen in Kraft getreten und löst damit den bisher bestehenden Röntgen-Leitfaden aus dem Jahr 2007 ab.

Dieser durch die Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) komplett überarbeitete Leitfaden enthält einige wichtige Änderungen, welche sowohl für Tierärzte und Tierärztinnen, als auch für Verkäufer und Käufer wichtig sind.

Nach Ansicht der GPM hat sich, durch die im alten Leitfaden vorgesehene schulnotenähnliche Bewertung der Röntgenbilder, der Schwerpunkt bei der Kaufuntersuchung zu sehr auf die röntgenologischen Befunde verlagert. Die Erwartungshaltung der Käufer und Verkäufer an die prognostische Aussagekraft einer einmaligen Röntgenuntersuchung soll relativiert werden, denn bei einer Kaufuntersuchung ist und bleibt die klinische Untersuchung das wichtigste Instrument zur Beurteilung eines Pferdes. Durch die vorgenommenen Überarbeitungen soll der Fokus der Pferdebeurteilung wieder vermehrt auf die klinische Untersuchung und die jeweilige Gesamtbeurteilung des Tierarztes gelegt werden.

Abschaffung der Röntgenklassen

Deshalb sieht der neue Röntgen-Leitfaden keine Einteilung in Röntgenklassen mehr vor, sondern eine genauere Beschreibung von Röntgenbefunden mit Abweichungen von der normalen Anatomie. Hierbei wird lediglich unterschieden zwischen Befunden, deren Risiko für eine spätere Lahmheit nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann und Befunden die tatsächlich ein Lahmheitsrisiko darstellen. Befunde, welche ein Lahmheitsrisiko darstellen, werden mit dem Vermerk „Risiko“ gekennzeichnet. Werden keine anatomischen Abweichungen festgestellt erfolgt lediglich eine Kennzeichnung mit „o.b.B“ (ohne besonderen Befund).

Erweiterung der Standardaufnahmen auf 18 Röntgenbilder

Eine weitere wichtige Änderung stellt die erhöhte Anzahl an Standardaufnahmen dar, welche im Rahmen einer Kaufuntersuchung empfohlen werden. Insgesamt sind es nun 18 Röntgenbilder.

An den Vorderbeinen werden im Bereich der Zehe eine seitliche Aufnahme mit Fokus auf das Strahlbein und eine seitliche Aufnahme mit Fokus auf das Fesselgelenk, sowie eine Oxspring-Aufnahme empfohlen. An den Hinterbeinen ist im Bereich der Zehe eine seitliche Aufnahme mit Fokus auf das Fesselgelenk vorgesehen. Für das Sprunggelenk sind es drei Röntgenbilder, eines von vorne nach hinten und zwei schräge Aufnahmen. Für das Knie werden zukünftig zwei Röntgenaufnahmen empfohlen, eine von hinten nach vorn und eine seitliche.

Röntgenaufnahmen der Wirbelsäule zählen auch weiterhin nicht zu den Standardaufnahmen einer Kaufuntersuchung.  In individuellen Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer kann die Anzahl der zu machenden Röntgenbilder für die jeweilige Kaufuntersuchung auch verringert oder um weitere Aufnahmen ergänzt werden.

 

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